Ja zu mehr Sicherheit – Ja zum angepassten Waffenrecht
Der Einsatz und die Verwendung von Waffen sind wichtige Fragen, die uns alle betreffen. Das Waffenrecht hat zum Ziel, Regeln vorzugeben und Missbrauch zu verhindern. Damit das Waffenrecht aktuell ist, muss es bei Bedarf neuen Entwicklungen angepasst werden. Die EU hat dies im Jahr 2017 getan: Nach verschiedenen terroristischen Anschlägen und Gewaltvorfällen hat sie ihre Waffenrichtlinie angepasst. Die Schweiz als Mitglied des Schengen-Raums (Sicherheitsverbund europäischer Staaten) hat bei der Anpassung der Waffenrichtlinie aktiv mitgearbeitet und konnte etliche Schweizer Sonderregelungen einbringen.
Konkret sind im Wesentlichen folgende Massnahmen vorgesehen:
- Die Pflicht zur Markierung aller wesentlichen Bestandteile einer Waffe.
- Ein verbesserter Informationsaustausch mit den anderen Schengen-Staaten, etwa darüber, wem der Erwerb einer Waffe aus Sicherheitsgründen verweigert wurde.
- Punktuelle Anpassungen bei der Zulassung von halbautomatischen Waffen mit einem grossem Magazin. Mit solchen Waffen kann ohne Nachladen eine grosse Anzahl von Schüssen abgegeben werden.
Was bedeutet dies für die Schweiz?
- Mehr Schutz vor Waffengewalt: Jährlich gibt es in der Schweiz rund 200 Schusswaffentote. Vor dem Beginn der schrittweisen Verschärfung des Waffenrechts ab dem Jahr 1999 war diese Zahl noch doppelt so hoch, was zeigt: Verschärfungen des Waffenrechts wirken. Die Wahrscheinlichkeit, dass ein Suizid begangen wird oder dass ein Vorfall mit häuslicher Gewalt tödlich endet, ist in Haushalten mit Schusswaffen deutlich höher als in Haushalten, in denen keine Schusswaffen verfügbar sind.
- Erleichterung der polizeilichen Arbeit: Die Markierungspflicht erleichtert es der Polizei, die Herkunft einer Waffe zu klären. Der verbesserte Informationsaustausch zwischen den Schengen-Staaten ermöglicht der Polizei, präventiv Vorfälle zu verhindern oder aber stattgefundene Vorfälle aufzuklären.
- Kein Selbstbedienungsladen für Waffenerwerb: Die neue Waffenrichtlinie sieht vor, dass alle wesentlichen Bestandteile halbautomatischer Waffen einzeln markiert, registriert und damit rückverfolgbar gemacht werden. Zieht die Schweiz nicht mit, droht sie zum Selbstbedienungsladen für Kriminelle, Terroristen und Paramilitärs aller Art zu werden. Das gefährdet die Sicherheit – auch bei uns.
- Stärkung des Schengen-Raums und keine Gefährdung der Schweizer Mitgliedschaft: Alle Schengen-Staaten müssen die gemeinsam ausgehandelte neue Waffenrichtlinie umsetzen, auch die Schweiz. Sonst ist eine funktionierende Zusammenarbeit nicht möglich. Ein Nein würde aller Voraussicht nach zu einem automatischen Ausschluss der Schweiz aus dem Schengen-Raum führen, mit allen negativen Auswirkungen für unsere Sicherheit, Wirtschaft und den Reiseverkehr. Das ist nicht im Interesse der Schweiz.
- Keine Abschaffung der Schweizer Schiesstradition: Unabhängig davon, wie wir zur Schweizer Schiesstradition stehen: Sie wird durch die angepasste Waffenrichtlinie nicht abgeschafft. Sturmgewehre können nach dem Militärdienst weiterhin direkt übernommen werden. Im Schiesssport können weiterhin auch halbautomatische Waffen mit einem grossen Magazin wie bspw. das Sturmgewehr verwendet werden und auch Jäger können ihre Waffen wie bisher verwenden. Neu muss aber nachgewiesen werden, dass die Waffe tatsächlich gebraucht wird. Das ist richtig, um eine missbräuchliche Verwendung zu vermeiden.
Die Schlussfolgerung ist klar: Die Anpassung des Waffenrechts ist sinnvoll und folgerichtig. Stimmen wir deshalb am 19. Mai mit Überzeugung Ja zur Anpassung des Waffenrechts!
Daniel Frei, Nationalrat, Uster